Rechtsprechung
OLG Hamm, 13.08.1999 - 9 U 39/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Neubrandenburg, 19.08.2009 - 3 O 224/08
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde: Haftung für Beschädigung eines geparkten …
Der Verkehrssicherungspflichtige hat jedoch solche Gefahrenquellen zu beseitigen bzw. vor ihnen zu warnen, von denen entweder typischerweise besonders einschneidende Körperverletzungen drohen, bei denen besonders häufig Schadensfälle auftreten (Unfallschwerpunkte) oder die für die Verkehrsteilnehmer bei Anwendung der von ihnen vernünftigerweise zu erwartenden Eigensorgfalt nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die sie sich nicht ohne weiteres rechtzeitig einzustellen vermögen ( vgl. OLG Hamm. Urteile vom 13.08.1999, 9 U 39/99, vom 18.12.1998, 9 U 184/98, und vom 12.03.1999, 9 U 251/98, zit. nach juris ). - OLG Jena, 31.03.2016 - 1 U 681/15
Verkehrssicherungspflicht: Haftung eines Gastwirts bei Sturzunfall eines …
Aus dem vom Kläger u.a. angeführten Urteil des OLG Hamm vom 13. August 1999 (9 U 39/99 - juris) folgt nichts anderes. - LG Bonn, 15.01.2020 - 1 O 254/19
Verkehrsschild; Gefahrenquelle; Amtshaftung
Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Hamm (Urt. v. 13.08.1999 - 9 U 39/99 -, juris), der sich die erkennende Kammer anschließt, haben die für die Sicherung von öffentlichen Straßen und Wegen verantwortlichen Kommunen dafür Sorge zu tragen, dass sich die (öffentlichen) Verkehrsflächen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis entsprechenden Zustand befinden, der eine möglichst gefahrlose Nutzung zulässt.